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Gefahrguttransport nach ADR

Wir transportieren Gefahrgüter, für die eine Ausrüstung ADR erforderlich ist.

Das Gefahrgut wird in 9. Klassen aufgeteilt:

Klasse 1 - Explosionsstoffe und -gegenständenebezpecne-zbozi.gif

Klasse 2 - Gase
Klasse 3 - Brennbare Flüssigkeiten
Klasse 4 - Brennbare Feststoffe
Klasse 5 - Brandfördernde Stoffe
Klasse 6 - Giftstoffe
Klasse 7 - Radioaktive Stoffe
Klasse 8 - Ätzende Stoffe
Klasse 9 - Andere Gefahrstoffe und -gegenstände

Außer der Klasse 1 und Klasse 7 kann unsere Gesellschaft den Transport jedes Gefahrgut organiesieren.

Die Sicherheit und Qualität ist durch DGSA gesteuert.

Für den Transport brauchen wir:

UN – Nummer
ADR – Klasse
Verpackungsgruppe und Klasifikationscode
Bezeichnung laut ADR
netto / brutto Gewicht der Sendung

 

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